Zu einer erfolgreichen Zusammenarbeit gehört ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen Anwalt und Mandant. Im Fokus unserer Arbeit steht der Grundsatz, die besten Resultalte für Sie zu erreichen. Daher legen wir großen Wert auf eine gute Vorbereitung und Kommunikation.
Im Rahmen der Mandantschaft erhalten Sie einen auf Sie zugeschnittenen persönlichen Service in Verbindung mit fundierter fachlicher Kompetenz. Zudem werden wir Ihre Interessen mit viel Durchsetzungsvermögen gegenüber Dritte vertreten.
Transparenz ist unabdingbar für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Durch eine transparente Auswertung Ihres Sachverhaltes (Erfolgschancen) und der potenziellen Kosten sind Sie bestens informiert und müssen keine Kostenfallen befürchten.
Strafverteidigung ist Kampf, Kampf um die Rechte des Beschuldigten im Widerstreit mit den Organen des Staates, die dem Auftrag zur Verfolgung von Straftaten zu genügen haben.
Rechtsanwalt Foad Fadai ist bundesweit als Strafverteidiger tätig.
Herr Fadai studierte Rechtswissenschaft an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main. Sein Schwerpunkt lag bereits hier im Bereich des Strafrechts. Das Referendariat absolvierte Herr Fadai im OLG Bezirk Frankfurt am Main. Als Wahlfach belegte er das Fach Strafrecht.
Erste praktische Erfahrungen sammelte Herr Fadai im Rahmen des Referendariats bei der renommierten Strafrechtsboutique Herzog und Kollegen in Frankfurt am Main. In der Wahlstation war er bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main im Dezernat für Kapitaldelikte tätig.
Herr Fadai ist Fachanwalt für Strafrecht. Die Beratung erfolgt in den Sprachen deutsch, farsi (persisch) und englisch.
Rechtsanwalt Fadai hat den Schwerpunkt seiner Tätigkeit in allen Bereichen des Strafrechts. Er berät seine Mandanten in sämtlichen Phasen eines Strafverfahrens: vom Ermittlungsverfahren, über die Vertretung in der Hauptverhandlung bis zur Strafvollstreckung. Dabei handelt er ausschließlich im Interesse seiner Mandanten und verteidigt hierfür mit allen, durch das Gesetz zugelassenen, Mitteln.
Eingriffen der Ermittlungsbehörden ist unmittelbar nach Einleitung eines Ermittlungsverfahrens oder dessen Bekanntwerden (Beispielsweise im Rahmen einer Hausdurchsuchung und anschließender Verhaftung) durch eine qualitativ hochwertige und einzig dem Mandanten dienende Verteidigung entgegenzutreten.
Da ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eine große Belastung für den Mandanten darstellt, ist eine umfassende Beratung, die über bloße juristische Verteidigung hinausgeht, selbstverständlich. Die Beratung und Vertretung durch Herrn Fadai erfolgt dabei stets individuell abgestimmt auf die Situation und Bedürfnisse des Mandanten. Dabei spielt gerade in Strafverfahren das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Verteidiger und Mandant eine maßgebliche Rolle für eine erfolgreiche Verteidigung.
„Ich sage nichts ohne meinen Anwalt.“
Dieser Satz dürfte den meisten Menschen aus Hollywoodfilmen bekannt sein. Wichtiger als die Kenntnis ist es, ihn im Ernstfall auch zu beherzigen.
Im Rahmen eines gegen Sie gerichteten, strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens ist das Recht die Aussage zu verweigern, eines Ihrer wesentlichen Rechte. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und zu Äußerungen verleiten!
Sie haben jederzeit das Recht, einen Anwalt ihrer Wahl zu kontaktieren. Sie erreichen mich unter 0175 – 750 9999 oder per E-Mail mit dem Betreff „Notfall“.
Wir besprechen Ihren Fall dann in Ruhe. Sollten wir zu dem Ergebnis kommen, dass eine Einlassung sinnvoll erscheint, gibt es auch im Laufe des Verfahrens noch ausreichende Möglichkeiten, diese zu tätigen.
Foad Fadai
Rechtsanwalt
Paul-Ehrlich-Straße 37
60596 Frankfurt am Main
Tel.: 069-63009080
Mobil: 0175-7509999
Fax: 069-90018842
e-Mail: info@ra-fadai.com
Internet: www.ra-fadai.com
Termine nur nach Vereinbarung
Sprechzeiten:
Mo – Fr: 09:00 – 18:00